
Zur örtlichen und bewirklichen Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und PKV dienen die Gemischten (Paritätischen) Kommissionen (GK). Sie sollen Ärzten und PKV die Möglichkeit geben, gemeinsam berührende örtliche oder bewirkliche Probleme zu erörtern, im Verhältnis zwischen Ärzteschaft und PKV auftau...
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